Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen,
so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des
Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.
Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.
Mängel Trockenbau
Die Gipskarton-Bauplatten der Dachschrägenverkleidung schließen ohne regelgerechte Trennung bzw. Fugenausbildung an starre Bauteile, wie Giebelwände, Trennwände, gemauerte Kniestöcke (Drempel),
an.
Dies ist mit Abstand der am häufigsten vorkommende Mangel.
Bei gerichtlichen Ortsterminen ist es immer wieder peinlich mit anzusehen, wie sich Gerichtssachverständige selbst bei den wildesten Rissbildungen noch bemühen, hier irgendeine regelkonforme,
geplante Ausführung festzustellen. Selbst, wenn die Tapete nicht abgesetzt, sondern durchgehend über den Anschlussbereich geführt ist und starke schräge Faltenbildungen aufweist.
Pfuscher behaupten hier oft, dies seien Wartungsfugen, für die der Auftraggeber verantwortlich sei, obwohl die detailmäßigen Voraussetzungen für „Wartungsfugen“ überhaupt nicht gegeben
sind.
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Ungeeignete Befestigung der Gastherme am Ständerwerk einer Trockenbauwand.
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Unzureichende Befestigung des Ständerwerks der Trockenbauwand im Bereich der Kehlbalkendecke.
Oft lediglich nur mit einer Schraube an der durchlaufenden Lattung (Dachlatten) der Deckenverkleidung.
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Fehlende Befestigung des Ständerwerks in den Anschlussbereichen zu Dachschrägen und Abseiten bzw. Kniestöcken. Wände stehen ohne Wechselausbildung einfach zwischen den Sparren.
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Befestigung des Ständerwerks auf dem Heizestrich.
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Unzureichende und ungenaue, mit breiten Spalten versehene Verlegung der Dämmung zwischen den Kehlbalken und Sparren.
Stückelungen, Verlegung der Matten senkrecht zur Faserrichtung, statt quer.
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Ungedämmte Stahlträger im Bereich der Kehlbalkendecke.
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Durchführen des Ständerwerks durch die Kehlbalkendecke, so dass deren Verlauf der Wände im Dachboden sichtbar ist. Unterbrechung der Systemgrenzen Wärmeschutz und Luftdichtheit.
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Verwendung ungeeigneter Gipskarton-Bauplatten im Bereich des Bades und sonstiger Feuchträume.
In diesen Bereichen dürfen nur besonders ausgerüstete Platten (meist mit grüner Oberfläche) verwendet werden.
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Unzureichende Anpassung der Beplankung bei Vorwand-Installationskästen an die Durchführungen für Armaturen, Zu- und Ableitungen. Meistens einhergehend mit fehlenden Abdichtungen für diese
Durchführungen im Bereich der Beplankung. Maßnahmen gegen Schallübertragungen sind unzureichend oder fehlen gänzlich, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern.
Insgesamt kann gesagt werden, dass der Bereich des Trockenbaus, insbesondere bei Ein- und Mehrfamilienhäusern mit ausgebauten Dachgeschossen, einen Tummelplatz für Pfuscher und unfähige
Planer darstellt. Übergeordnete Zusammenhänge, wie Wärme-, Schallschutz und Luftdichtheit der inneren Gebäudehülle werden nicht erkannt oder geleugnet.
Ganz besonders bei Beweisverfahren versuchen z.B. Gerichtssachverständige bei „zufälligen Baustellenlösungen“ über den Trockenbauatlas irgendein Detail zu finden, was dieser Baustellenlösung
entsprechen könnte. Wobei verkannt wird, dass dieser Trockenbauatlas keine allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik darstellt, sondern lediglich eine Detailsammlung von privaten Autoren, deren
einzelne Details jeweils vor Ort in den entsprechenden Kontext gestellt werden müssen. Ein Zusammenhang zu einer vertraglichen Vereinbarung wird gar nicht erst hergestellt.
Kennzeichen der „zufällige Baustellenlösung“:
Fehlende Planung.
Improvisation durch die vor Ort gerade zufällige anwesenden und uninformierten „Handwerker“.
Wobei hier noch dazu kommt, dass sich diese Leute um die Schnittstellen mit anderen Bauleistungen nicht kümmern. Jeder macht sein „Ding“, wie es ihm gerade am besten passt.
Fehlende Überwachung sowohl durch den Architekten als auch durch den Verantwortlichen bei der ausführenden Firma.
Fehlende Aufzeichnung über die zufällig sich ergebenden Leitungsverläufe.
Bei gerichtlichen Ortsterminen mauert jeder und weiß von nichts.
In diesem Zusammenhang siehe auch meine Unterseite „Mängel Luftdichtigkeit“.
PETER KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com
Stand 19.07.2022