Innenputz - Falsches Baugutachten

Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.

Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.

Mängel Innenputz

Hier einige Beispiele für Fehler und Mängel, die mir immer wieder begegnen:

Fehlende Dokumentation der Prüfung des  vorgefundenen Putzgrundes. Eine Arbeitsprobe (Muster) zur Demonstration des angestrebten Werkerfolgs wurde nicht erstellt.
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Fehlender Nachweis der Verwendbarkeit des eingesetzten Bauprodukts gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg § 17 ff. wurde nicht vorgelegt.
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Starkes Absanden der Oberfläche mit einhergehender eingeschränkter Haftzugfestigkeit, z.B. Nichterreichen der geforderten Haftzugsfestigkeit von 0,08 N/mm².
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Ausführung einer nicht vereinbarten stofflichen und technischen Beschaffenheit, z.B. Kalkputz statt Kalk-Gips-Putz oder Kalk-Zement-Putz; nur einlagig statt zweilagig; Dicke nur 10 mm statt 15 mm.
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Risse über Türstürzen, zu Einbau-Rollladenkästen, im Auflagerbereich von Stahlbetondecken, am Übergang des gemauerten Kniestockbereichs zu Giebel- und Zwischenwänden.
Risse im Auflagerbereich von Stahlbetondecken zeigen sich meist im Treppenhaus.
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Fehlende Ausbildung eines luftdichten Anschlusses zwischen Fensterrahmen (Blendrahmen) und Laibungsmauerwerk, z.B. mit einer überputzbaren Fensteranschlussfolie o.gl. Verzicht auf die notwendige Bedenkenmeldung des Putzausführenden.
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Fehlender Putzträger im Anschlussbereich an die Dampf-/Luftsperre im DG.
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Überputzung der Anschlussbereiche, welche der luftdichten inneren Gebäudehülle zuzurechnen sind, ohne vorherige Herstellung der Luftdichtigkeit bzw. ohne  vorherige Prüfung, ob hier die Luftdichtigkeit gemäß den Regelwerk erbracht ist und ohne Bedenken anzumelden.
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Überputzen von PUR-Ortschaum-Bereichen ohne die Verwendung von Putzträgern.
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Keine Entfernung der Putzschienenstege der Aluminiumschienen eines Einbau-Rollladenkastens im Bereich der Auflager.
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Fehlende Vorbehandlung der zementgebundenen Holzwolle-Leichtbauplatten der Einbau-Rollladenkästen, obwohl ausdrückliche Forderung des Herstellers.
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Großflächige Ablösungen zwischen Untergrund und Gesamtputz und/oder zwischen Ober- und Unterputz.
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Verwendung von Gipsputz auf Betonteile, ohne vorherigen Neutralisationsanstrich zur Unterbindung schädlicher Wechselwirkungen.
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Fehlender Einsatz eines Gewebeträgers bei der Überputzung von in der Zwischenwand integrierten Stahlstützen.
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Sinn und Ziel eines Innenputzes ist üblicherweise, Feuchteschwankungen der Raumluft günstig zu beeinflussen bzw. abzupuffern, um ein erträgliches Raumklima zu erhalten. Neben dem Ausgleichen von Unebenheiten im Untergrund dient er entweder selbst direkt zur Oberflächengestaltung eines Bauteils oder als Grundlage für eine solche, z.B. für Anstrich, Beschichtung, Tapete usw.

Besondere Sorgfalt bei Planung und Ausführung ist an den Schnittstellen zu angrenzenden Bauteilen anzuwenden. Dies betrifft sowohl die Rissefreiheit als auch die Gewährleistung der Luftdichtigkeit der inneren Gebäudehülle.
Unterschiedliche Untergründe in einer Fläche erfordern jeweils besondere Maßnahmen, z.B. bei Dämmplatten jeglichen Materials.

 

 

 PETER  KLENK                                 

Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com 

 

Stand 19.07.2022