Sockelabdichtung - Falsches Baugutachten

Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.

Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.

Mängel Fassadensockel, Gebäudesockel

Hier einige Beispiele über Fehler und Mängel, die ich in den letzten Jahren feststellen musste:

Fehlende Planung und Festlegung der Sockellinien.
Hier gibt es bei manchen Schlüsselfertiganbietern, insbesondere von Häusern, die lediglich auf einer Bodenplatte stehen, die Meinung, dies sei einschließlich der Geländehöhen und der Sockelabdichtung selbst Sache des Bauherrn.
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Nichteinhaltung der in den Regelwerken geforderten Mindesthöhe der Abdichtung über Gelände oder Außenbelag.
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Die erforderliche Mindesttrockenschichtdicke der KMB-Beschichtung wird nicht erreicht.
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Die erforderliche Mindestdicke des Auftrags der mineralischen Dichtungsschlämme wird nicht erreicht.
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Bei Wärmedämm-Verbundsystemen (siehe auch Unterseite „WDVS“):
Fehlende spezielle Sockeldämmplatten; fehlende spezielle Ausrüstung des Putzes im Sockelbereich gegen Wasser- und Stoßbelastungen; unzulässige Verwendung von PUR-Ortschaum; keine zweilagige Ausführung des Sockelgrundputzes; Dichtungsband zwischen Sockeldämmplatten und Sockelschiene fehlt.
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Fehlende Abdichtung des Sockelputzes gegen Feuchteangriff aus dem Erdreich.
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Fehlende Rinne vor der stufenlosen Eingangstür.
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Fehlende oder nicht fach- und regelgerechte Ausführung der Sockelabdichtung im Bereich der Haustür- und Terrassentür-Schwellen.
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Fehlende Abdichtung an Kellerfenstern und Fensterbänken, die im Bereich des Abdichtungssockels angeordnet sind.
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Fehlender Schutz gegen mechanische Einwirkungen aus dem Erdreich, z.B. Noppenbahn, oder gegen Stoßbelastungen, wenn Außenbeläge direkt an den Sockel anschließen.
usw.

Sinn und Ziel einer korrekten Ausführung eines Gebäudesockels ist es, neben der Vermeidung von Wärmeverlusten (Wärmebrücken) und mechanischen Beschädigungen der Fassadenoberfläche, das Gebäude in dem sensiblen Übergang zum Erdreich bzw. zu den Außenbelägen vor eindringendem Oberflächenwasser zu schützen, sei es Stauwasser, Spritzwasser, Schmelzwasser usw.

Es gilt zu unterscheiden zwischen Sockel aus gestalterischer Sicht und dem Sockel aus abdichtungstechnischer Sicht. Der gestalterische Sockel kann mit der oberen Linie des Abdichtungssockels identisch sein, muss es aber nicht, z.B. bei Hanglagen.

Der Abdichtungssockel ist abhängig vom Gefälle des Geländes um das Haus bzw. von den Höhenverschneidungen des Geländeverlaufs mit dem Gebäude (= untere Sockellinie) und definiert sich in seinen Höhenabmessungen hauptsächlich durch die erfahrungsgemäß zu erwartende Spritzwasser- und  Stauwasserbelastung. Die daraus resultierenden notwendigen baulichen und abdichtungstechnischen Maßnahmen münden in der Forderung, die Bauwerksabdichtung (Kellerabdichtung) bis mindestens 15 cm über Oberkante Fertiggelände oder Außenbelag zu führen (= obere Sockellinie).

 

PETER  KLENK                                 

Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com 

 

Stand 19.07.2022