Steildach - Falsches Baugutachten

Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.

Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.

Mängel Steildach

Probleme mit der Dacheindeckung, Unterdeckbahn, Belüftung Dachboden


Der mittlerweile sehr häufig anzutreffende Dachschichtenaufbau eines Steildachs im Wohnungsbau sieht von außen nach innen so aus:
- Dachsteine, Dachziegel
- Dachlattung,
- Konterlattung = Lüftungsebene zum Abbau anfallender Feuchtigkeit
- Unterdeckbahn
- Sparren mit Zwischensparrendämmung
- Verkleidung mit Gipskarton-Bauplatten.
Wobei bei Kehlbalkendächern im Bereich Zwischensparrendämmung zur Dämmung zwischen den Kehlbalken ein Wechsel vom System „unbelüftetes Dach“ zum System „belüftetes Dach“ ausgeführt wird. Dieser Systemwechsel und seine bauphysikalischen Konsequenzen werden oft nicht erkannt, erstaunlicherweise auch von Gerichtssachverständigen nicht.
Die Unterdeckbahn wird bei diesem Richtungswechsel zur Unterspannbahn.
Unterdeckbahn   = über der Zwischensparrendämmung
Unterspannbahn = über dem ungedämmten Dachboden bzw. Dachspitz.

Fehler bei der Be- und Entlüftung des ungedämmten Dachbodenraums, z.B.:
Fehlende Vorrichtung für die sichere und dauerhafte Belüftung.
Fehlende Querlüftung, z.B. von Giebelöffnung zu Giebelöffnung.
Argumente, wie eine Lüftungsfirstausbildung würde ausreichen oder ein Dachbodenraum mit großem Luftvolumen bräuchte so etwas nicht oder der Dachraum würde durch fehlerhafte Anschlüsse der Unterspannbahn an Durchdringungen, wie Rohre, Kabeldurchführungen usw., ausreichend entlüftet werden, sind lächerlich, werden aber immer wieder vorgebracht.
Bauphysikalische Vernachlässigung der Lufträume bei Dachspitzkonstruktionen = nicht begeh- und nutzbare Dachräume und bei Dachkästen = Verkleidungen der Unterseiten der Sparrenüberstände.
Folge: Schimmelpilzbildung.
Bei der Beurteilung dieser planerisch nicht definierten Lufträume versagen leider auch Gerichtssachverständige oft.
Nicht definierter Luftraum = ein Luftraum, der weder mit der Außenluft noch mit der Wohnraumluft in Verbindung steht.
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Bei der Verwendung der Unterspann-/Unterdeckbahn als Notabdeckung wird sehr oft die Bahn über den First gezogen und später bei der Eindeckung nicht mehr verändert. Somit ist eine Entlüftung des Dachbodens über den First nicht mehr möglich. Wird dies beanstandet, schneiden die Pfuscher die Bahn nachträglich durch und behaupten, dies sei ausreichend.

Fehler im Bereich der Be- und Entlüftungsebene unter der Dacheindeckung, z.B.:
Der Lüftungsquerschnitt der Be- und Entlüftungsebene über der Unterdeckbahn wird durch das übermäßige Ein- und Durchdrücken der Zwischensparrendämmung so verringert, dass die geplante Funktion der regelmäßigen Entfeuchtung ausfällt.
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Wie vor, jedoch durch das direkte Auflegen (ohne Abstandhalter) der Traufsteine auf das Traufblech (Rinneneinhangblech). Konterlattung nicht bis zur Traufe durchgehend.
Solche „Lösungen“ gehen auch einher mit einer behinderten Entwässerung der Unterdeck-/Unterspannbahn durch Höherlegen des Anschlusses an die Traufe = Gegengefälle!
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Falsche Anordnung des Lüftungsgitters.
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Zu große Sparrenlänge = zu langer Lüftungsweg.
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Keine regelgerechten Anschlüsse an Durchdringungen, wie Kamin, Rohre, Dachfenster, Kabeldurchführungen usw. Insbesondere die Anschlüsse der Unterdeckbahn an großformatige Dachflächenfenster oder Dachflächenfensterreihen sind nicht regelgerecht und nicht durchdacht.
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Fehlendes Tropfkantenblech als Abschluss der Unterspann-/Unterdeckbahn unterhalb der Rinne.

Sonstige Fehler:

Nicht regelgerechter Traufanschluss der Dacheindeckung bei Verzicht auf ein Traufblech.
Die Traufsteine stehen nicht 5 cm über der vorgehängten Rinne.
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Verwahrungsbleche über den Eckpunkten des Übergangs der Dachfläche zur Dachgaube überdecken nicht ausreichend.
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Die Trittroste (Laufrostsystem) für den Schornsteinfeger sind nicht regelgerecht befestigt.
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Unzureichende Überdeckung der Dachsteine über Anschlussbleche, z.B. an Wand, Ortgang, Gaubenwangen.
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Nicht ausreichende Traglattung = nicht regelgerechte Deckunterlage unter Anschlussblechen an Gaubenwangen und Kehlen. Die im Regelwerk geforderten Mindestabstände der Traglatten sind nicht eingehalten.
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Fehlender regelgerechter Abstand der Ortganglappen der Ortgangsteine zur Holzbekleidung.
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Traufsteine sind nicht in der Dachlinie verlegt = Traufknick.
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Fehlende oder nicht fach- und regelgerechte Befestigung der Ortgangsteine.
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In diesem Zusammenhang siehe auch meine Unterseiten „Mängel Luftdichtheit“ und „Mängel Winddichtigkeit“.


PETER  KLENK                                 

Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com 

 

Stand 19.07.2022