Lichtschacht - Falsches Baugutachten

Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.

Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.

Mängel Lichtschacht, Lichtgraben

Fehler und Mängel, die mir regelmäßig begegnen:

Mangelnde oder fehlende Entwässerung.
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Die Unterkanten der Kellerfenster liegen nicht in ausreichender Höhe über dem Boden des Lichtschachtes, somit kann sich bei starken Regenfällen Wasser aufstauen und über das Kellerfenster in den Keller eindringen.
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Fehlender Sockelputz im Lichtschachtraum. Oft sind hier sowohl Sockeldämm- als auch die Perimeter-Dämmplatten offen zu sehen und der Verwitterung ausgesetzt.
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Fehlende Abdichtung der Schnittstellen Brüstungen/Laibungen/Kellerfenster.
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Fehlende Dichtungsbänder zwischen Lichtschachtelement und Außenputz (Sockelputz).
Fehlende Abdichtung gegen seitliches Eindringen von Wasser und Schlamm.
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Montage des Lichtschacht-Fertigelements auf die unverputzte Sockel- bzw. Perimeterdämmung.
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Die obere Rand des Lichtschachtelements liegt nicht in ausreichender Höhe über der Oberkante des anschließenden Geländes bzw. Außenbelages, sodass Oberflächenwasser in den Lichtschachtraum eindringen kann.
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Lichtschächte und Lichtgraben sind im Grunde planerische Notlösungen, die aber in den letzten Jahrzehnten im privaten Wohnungsbau üblich geworden sind und die auch in den entsprechenden Regelwerken Berücksichtigung finden. Es soll das Bedürfnis nach Tageslicht für Kellerwohnungen, Hobby- und Hauswirtschaftsräume befriedigt werden. Leider wird hier aber oft sowohl die notwendige planerische als auch die handwerkliche Sorgfalt, häufig auch aus Kostengründen, vernachlässigt.

Lichtschachträume müssen regelmäßig gereinigt werden, insbesondere die Abläufe und auch die Sickerpackungen ohne Abläufe. Die Bepflanzung der Umgebung muss so gewählt werden, dass auf Dauer der Zugang für Wartung und Pflege gegeben bleibt. Die Gitterroste müssen tritt- und einbruchsicher ausgestattet werden. Bei Lichtgräben darf das Geländer oder eine sonstige gegen die Absturzgefahr geeignete Vorrichtung nicht vergessen werden.


 PETER  KLENK                                 

Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com 

 

Stand 19.07.2022