Bauprozess - Verdächtige Aussagen in gerichtlichen Baugutachten


Oft sind in den gerichtlichen Gutachten verdächtige Formulierungen zu finden, die eine genauere Betrachtung (Analyse) geradezu herausfordern:

Aus der Sicht des Unterzeichners ist kein Mangel gegeben
„… nach meinen Erfahrungen ist dies so …“   
„… ist aus Sicht des Unterzeichners nicht erkennbar“
„…ist aus sachverständiger Sicht anzumerken…“
„… soweit erkennbar …“
„…sind jedoch einer Feststellung sachverständigenseits nicht zugänglich

„… erscheint daher aus sachverständiger Sicht nicht praktikabel“
„Eine wesentliche Einschränkung der Nutzbarkeit ist hierbei aus Sicht des
Unterzeichners nicht erkennbar“
„Aus technischer Sicht des Unterzeichners ergibt sich daraus nur eine geringfügige Einschränkung,…“

„… üblicherweise bei einem Dachgeschoßausbau zu erwarten…“
„Ein Mängelbeseitigungsaufwand ist diesbezüglich aus Sicht des Unterzeichners nicht erkennbar“
„Eine Notwendigkeit zur Beseitigung eines bestehenden Mangels ist daher aus Sicht des Unterzeichners nicht erkennbar“
„Aus technischer bzw. sachverständiger Sicht steht der erforderliche Aufwand nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Beseitigung der vorhandenen optischen Beeinträchtigung“

„Überprüfung KMB nicht möglich“
„nach derzeitigem Kenntnisstand“
„ abschließende Wertung derzeit nicht möglich“
„Arbeiten noch nicht fertiggestellt“
„die Überprüfung der Schalldämmung ist nicht Inhalt meines Fachgebiets.
Anderer Sachverständiger“
„Eigene Wertung nicht möglich“
 „Beschädigungen nicht feststellbar“
 „geringfügige Undichtigkeiten“
 „… die in dem begrenzten Aufkommen üblich und nicht zu beanstanden sind“

„Vergrauung“
für Schimmelpilzbefall,
Ertüchtigung“ für Mängelbeseitigungsmaßnahme.
Usw. usw. in allen weiteren denkbaren Variationen und Modifikationen.

Sollten solche Formulierungen in dem Ihnen vorliegenden Gutachten vorkommen, ist es an der Zeit mit mir Kontakt aufzunehmen:

PETER  KLENK                                 
Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: [email protected] 

Stand 20.07.2026