Fenster - Falsche Baugutachten

Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.

Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.

Mängel Fenster und Fensterbänke

Zu große, überdimensionale Fugen zwischen Blend- und Brüstungsrahmen und Laibungen/Brüstungsmauerwerk. Aber auch zu kleine Fugenquerschnitte.
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Unvollständige Ausfüllung der Laibungsfugen mit PUR-Ortschaum.
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Fehlende Blendrahmenverbreiterung für den regelgerechten Anschluss des Wärmedämm-Verbundsystems.
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Fehlende Maßnahmen, z.B. Dichtungsbänder, zur Erzielung der geforderten Luftdichtheit zwischen Fensterrahmen und angrenzenden Bauteilen, Laibungen, Brüstungen, Rollladenkästen.
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Ungenügende Schwellenhöhen bei Fenster-Tür-Elementen, z.B. zu Balkonen, Terrassen usw.
Siehe dazu auch „Mängel Dachterrasse“.
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Fehlende Schwellendämmung, z.B. bei Energiesparhäusern.
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Trittfeste Unterstützungen, Halter, Träger o.Ä. unter Sohlbänken an Terrassentüren und rutschsichere Maßnahmen, z.B. Riffelblech, fehlen.
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Fehlende Winddichtigkeit und Schlagregensicherheit , z.B. durch Dichtungsbänder, Putzanschlussprofile, der Schnittstellen Laibungen/Fensterrahmen.
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Ungenügende Befestigung und Lastabtragung. Oft bei großflächigen bodentiefen Elementen, insbesondere bei Schiebetüren. Große Probleme ergeben „vorgehängte Fensterkonstruktionen“, die in das Wärmedämm-Verbundsystem integriert sind.
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Halterungen unter auskragenden Fensterbänken fehlen.
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Falsche Bordprofilausbildung für den Anschluss an ein Wärmedämm-Verbundsystem.
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Befestigung der Sohl- und Fensterbänke aus Steingut mit PUR-Ortschaum.
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Fehlende Abdichtung an der Schnittstelle Steinfensterbank zum Wärmedämm-Verbundsystem.
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Entweder fehlen Entwässerungsrillen an den Steinfensterbänken oder sie sind durch den Laibungsputz überdeckt.
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Fehlende Nachjustierung nach dem Einbau, d.h. die Fenster und Türen schließen schlecht.
Fenstermontagepfuscher interessieren sich nicht dafür, ob die von ihnen verbauten Elemente auch funktionieren.
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Zerkratzte Fensterscheiben, Fensterrahmen und kunststoffbeschichtete Fensterbänke:
Ein „ewiges Streitthema“: Gerichtssachverständige tendieren dazu, nur Kratzer in Fensterscheiben auf „Augenhöhe“ zur Kenntnis zu nehmen. Wobei die „Augenhöhe“ nicht weiter definiert wird.
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Flügel der Terrassentüren schleifen auf dem Bodenbelag.
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Risse an Schnittstellen Putz/Blendrahmen/Rollladenführungsschienen, die Wasser und Schmutz aufnehmen.
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Fehlender Gleichwertigkeitsnachweis bei einer Abweichung von der Regellage des Fensters innerhalb des Laibungsbereiches der Rohbauöffnung.
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Keine ausreichende und regelgerechte Auskragung der Fensterbänke über die Fassade.
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Keine fach- und regelgerechte Ausbildung der Schnittstelle Bordprofil Fensterbank und Rollladenführungsschiene.
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Fehlendes regelgerechtes Gefälle der Fensterbänke nach außen. Oft wird das Gefälle durch den Einbau der Dämmplatten des Wärmedämm-Verbundsystems bzw. bei deren Anpassung nachträglich verändert und zu einem Gegengefälle, insbesondere dann, wenn die Fensterbänke nicht fachgerecht montiert waren, z.B. wenn bei tiefen Fensterbänken die zusätzlich notwendigen Halterungen fehlen.
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Keine regelgerechte Ausbildung der Schnittstelle Fensterrahmen zu Einbaurollladenkasten oder Aufsetzkasten oder Vorsatz- Vorbaukasten.


PETER  KLENK                                 

Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com 

 

Stand 19.07.2022