Blecharbeiten - Falsche Baugutachten

Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.

Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.

Mängel Blechbauteile

Fehlende Dehnungsausgleicher bei Mauerabdeckungen und Wandanschlussblechen, z.B. im Flachdachbereich oder an langen Gaubenbrüstungen.
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Falsche Ausbildung der Wandanschlüsse über Trenn- und Setzfugen, z.B. an Nachbargebäude. Verwendung einteiliger Bleche über Bewegungsfugen.
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Die Wandanschlussbleche sind in größeren Abständen als 25 cm befestigt.
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Fehlende Unterschneidung der Wandanschlussbleche an aufgehende Wandteile.
Stumpfer Anschluss an Putz, z.B. mit Klemmleiste (Deckleiste) und Siliconmasse.
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Die Stöße der Wandschlussbleche sind nicht frei beweglich. Durch Vernietung der Stöße sind die Bleche länger als 3 m und dürfen daher nicht direkt befestigt werden.
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Nichteinhaltung der Mindestabkanthöhen. Zum Beispiel muss der fassadenseitige nach unten abgekantete Schenkel einer Abdeckung 50 mm betragen.
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Nichteinhaltung des Überstandes über die Fassade bei Mauer- und Brüstungsabdeckungen.
Meistens wird lediglich ein Überstand von 15-20 mm ausgeführt. Das Regelwerk fordert z.B. bei der Verwendung eines Kupferbleches mind. 50 mm.
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Keine für den Anschluss des Außenputzes geeignete Ausbildung der Endstücke der Blechverwahrungen, wie Brüstungsabdeckungen, Wandanschlüsse, Randabschlüsse usw.
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Fehlende Überhangstreifen an den Blechverwahrungen der Gaubenwangen.
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Wandanschlussverwahrungen sind nicht bis Außenkante der vorgehängten Rinne geführt.
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Kein geeigneter bzw. regelgerechter Anschluss der Endstücke der vorgehängten Rinne für den Außenputz.
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Nichtbeachtung der elektrischen Spannungsreihe
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Fehlendes Gefälle oder falsche Gefälleausrichtung an Mauer- und Brüstungsabdeckungen.
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Fehlendes Gefälle oder Gegengefälle bei vorgehängten Regenrinnen.
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Fehlende Hinterlüftung der Blechverkleidungen von Gauben.
Fehlender Nachweis der Tauwasserfreiheit nach DIN 4108-3.
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Fehlendes Gefälle einer Abdeckung, somit ist eine direkte Befestigung nicht erlaubt.


PETER  KLENK                                 

Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com 

 

Stand 19.07.2022