Flachdach - Falsche Baugutachten

Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.

Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.

Mängel Flachdach

Hier einige Beispiele über Fehler und Mängel aus dem Bereich des sogenannten „privaten Hausbaus“:

Fehlendes Gefälle in der Unterkonstruktion. Das Gefälle muss bereits z.B. in der Betondecke, in der tragenden Holzschalung, in der Trapezblech-Unterkonstruktion angelegt sein. Oder allgemein: das Tragwerksystem muss bereits das Gefälle für die geplante Abdichtung berücksichtigen.
Planungsgrundsatz: Stehendes Wasser auf der Dachabdichtung ist zu vermeiden!
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Falsche Anordnung der Entwässerungsmöglichkeiten. Entgegen jeglicher Logik ist es oft gerade die Art und Weise, wie die Abläufe eingebaut sind, was stehendes Wasser verursacht. Abläufe sind nicht irgendwo in den Ecken zu verstecken, sondern so anzuordnen, dass sie „voll arbeiten“ können.
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Falsche Anordnung der Notüberläufe. Notüberläufe sind so anzuordnen, dass die angestaute Wasserlast die tragende Unterkonstruktion nicht überbeansprucht. Und sie sollten auch nicht hinter Blechkonstruktionen so versteckt sein, dass sie weder zu sehen noch zu warten sind.
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Fehlender Anschlussflansch am Notüberlauf für die fach- und regelgerechte Andichtung der Dachdichtungsbahn.
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Keine regelgerechte Dachrandhöhe.
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Keine regelgerechte Anschlusshöhe an aufgehende Wände.
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Keine regelgerechte Ausbildung bzw. Ausführung des Anschlusses an aufgehende Wände.
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Keine regelgerechte Ausbildung von Bewegungsfugen, insbesondere bei Anschlüssen an Nachbargebäude.
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Fehlender Durchwurzelungsschutz bei begrünten Dächern.
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Fehlende Windsogsicherheit. Insbesondere bei begrünten Dächern oft ein Thema.
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Fehlende Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte in der Dachabdichtungsebene.
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Falsche Verarbeitung der Dachmaterialien, insbesondere der Dachabdichtungsbahnen.
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Experimente mit multifunktionalen Wundermaterialien.

Dies sind nur einige Beispiele aus dem Bereich der sogenannten "nicht genutzten Dächer".

Landläufig haben Flachdächer einen schlechten Ruf. Eigentlich völlig zu Unrecht. Werden die Regeln des Dachdeckerhandwerks, die "Flachdach-Richtlinien", eingehalten, ist das Flachdach einem Steildach insgesamt gleichwertig.

Die Leute, die mit ihrem Flachdach schlechte Erfahrungen gemacht haben, vergessen in der Regel, dass sie nur sehr selten oder gar nie ihr Dach gewartet und gepflegt haben. Es liegt in der Logik einer fast gefällelosen Dachkonstruktion, dass mindestens zweimal im Jahr das Laub und sonstige Ablagerungen entfernt und die Abläufe gereinigt werden müssen.
Ein Wartungsvertrag mit einer kompetenten Fachfirma ist eine empfehlenswerte Lösung.

Planung und Ausführung eines Flachdaches erfordern Personen mit Erfahrung, fundiertem Fachwissen, hohem handwerklichen Können, kritischer Distanz zu den Wundermitteln der Industrie und Selbstkontrolle, welche die Vorgaben der Regelwerke umsetzen können. Daran mangelt es.

PETER  KLENK                                 

Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com 

 

Stand 19.07.2022