Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen,
so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des
Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.
Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.
Mängel Mauerwerk
Fehlende kraftschlüssige Verbindung bzw. Verzahnung von Innenwänden mit tragenden Wänden und Außenwänden. Diese fragwürdige Methode greift immer mehr um sich, insbesondere bei
Porenbetonmauerwerk: Es werden einfach ein paar Metallstreifen in den Lagerfugen des Mauerwerks der Außenwand oder einer sonstigen tragenden Wand eingelegt, die dann im Anschluss an die
nichttragende Innenwand die kraftschlüssige Verbindung ergeben sollen. Nach welchen Kriterien erfolgt dies? Wie wird so etwas berechnet und geprüft? Das riecht stark nach Pfusch.
Insbesondere bei der derzeitigen Entwicklung zu großformatigen Steinelementen, die mit speziellen Hebegeräten verlegt werden.
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Nichteinhaltung der Verarbeitungsvorschriften von Porenbetonsteinen.
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Vermischung von geklebten und vermörtelten Fugen.
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Fehlender kraftschlüssiger Anschluss des Giebelmauerwerks an den Dachstuhl.
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Auskragende Dachlatten für den Dachüberstand werden nicht durch das Mauerwerk unterstützt.
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Verarbeitung von kleinsten Teilstücken von Porenbetonsteinen im Auflagerbereich z.B. eines Fenstersturzes, Türsturzes usw.
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Abplatzungen und Risse.
Siehe auch meine Unterseite „Mängel Trenn- und Innenwände“
PETER KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com
Stand 19.07.2022