Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen,
so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des
Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.
Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.
Mängel Treppen und Treppenhaus
Unterschiedliche Steigungsverhältnisse der Treppenläufe in einem Mehrfamilienhaus.
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Nichteinhaltung der Mindestforderung hinsichtlich der nutzbaren Treppenbreite in einem Mehrfamilienhaus.
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Fehlende Trittschall-Entkoppelung der Treppenanlage im Mehrfamilienhaus.
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Unfallträchtige Verlängerung der gewendelten Treppenstufen in den Laibungsbereich bis zum angrenzenden Fenster.
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Falsche Anordnung des Treppenhausfensters im Bereich der halbgewendelten Holztreppe.
Reinigung des Fensters und die Bedienung des Rollladengurtes unterhalb der Treppenstufen sind sehr erschwert.
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Nichteinhaltung der regelgerechten Durchgangshöhe.
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Falsche Detailausbildungen an den Anschlüssen und Übergängen von Treppen aus Holz oder aus Holz-Stahl-Kombinationen an die Geschossdecke (An-, Austrittstufe).
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Fehlende oder falsche Planung der Systemgrenze Wärmeschutz im Bereich des offenen mit den Wohnräumen über einen Flur verbundenen Kellerabgangs. Fehlende Wärmeschutz- und Luftdichtheitsmaßnahmen
zu den unbeheizten Kellerräumen und zur integrierten Garage.
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Bei Holztreppen: Klappernde Trittstufen, wackelnde, ungenügend befestigte Geländer.
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Keine regelgerechte Geländerhöhe.
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PETER KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com
Stand 19.07.2022