Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen,
so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des
Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.
Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.
Mängel nichttragende Trenn- und Innenwände
Fehlerhafte Verbindung der nichttragenden 11,5 cm dicken Innenwand aus Porenbeton-Mauerwerk zur Geschossdecke mit PUR-Ortschaum.
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Fehlerhafte Verbindung der nichttragenden 11,5 cm dicken Innenwand aus Porenbeton-Mauerwerk zu Holzbauteilen, z.B. Mittelpfetten, im DG mit PUR-Ortschaum.
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Fehlende obere kraftschlüssige Verbindung des Mauerwerks im Bereich der Kehlbalkendecke.
Oft endet die Mauer ohne Zusatzverstärkung, z.B. Ringanker, einfach unterhalb der durchlaufenden Lattung für die Deckenverkleidung aus Gipskarton-Bauplatten.
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Die gemauerten Abseiten stehen nicht auf der Rohdecke, sondern auf dem Heizestrich.
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Fehlende kraftschlüssige Verbindung zu angrenzenden Wänden.
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Überdimensionale waagrechte Schlitze in der gemauerten 11,5 cm dicken Wand.
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Fehlerhafte Sturzausbildungen, z. B. unzureichende Auflagerbreite für die Fertigstürze.
Siehe auch Mängel Trockenbau
PETER KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com
Stand 19.07.2022