Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen,
so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des
Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.
Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.
Mängel Perimeterdämmung
Fehlende Rahmenbedingungen für den Einbau von Perimeter-Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol gemäß dem Zulassungsbescheid des jeweiligen Herstellers:
Weder ist ein gut wasserdurchlässiger Boden = nichtdrückendes Wasser gegeben noch eine Dränanlage eingebaut.
Folge:
Die Grundlagen für eine korrekte Berechnung der Transmissionswärmeverluste laut Energieeinsparverordnung sind nicht gegeben. Somit ist die Gesamtberechnung des Energiebedarfs des Gebäudes in
Frage gestellt;
im Bereich des abgedichteten und beheizten Kellers ist kein Mindestwärmeschutz gegeben;
es liegt keine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für eine solche Verwendung vor, was einen Verstoß gegen die Landesbauordnung Baden-Württemberg darstellt.
Achtung:
Hier ist regelmäßig mit dem nachgeschobenen Argument des Pfuschers zu rechnen:
Die Dränrohrleitung, meist gelb und oft in der Landwirtschaft zur Entwässerung von Wiesen verwendet, die er zur Entwässerung seiner Baugrube gebraucht und aus Kostengründen nicht mehr entfernt
hat, stelle die für diese Perimeterdämmung geforderte Dränanlage dar.
Diesem Argument sind Gerichtsgutachter zugeneigt. Man muss schon Glück haben, dass sich bei genauer Prüfung herausstellt, dass dieses Rohr total verschlammt und somit völlig unbrauchbar
ist.
Aber nicht jeder Antragsteller/Kläger ist so klug beraten und entsprechend finanzstark, zum gerichtlichen Ortstermin einen Bagger zu disponieren.
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Falscher Einbau der Noppenbahnen. Die Noppen müssen zum Erdreich ausgerichtet sein.
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Unzulässige Ausfüllung breiter Plattenfugen mit PUR-Ortschaum.
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Falsche Ausführung des Fußpunktes Kellerwand zur überstehenden Bodenplatte. Oft wird die Dämmung lediglich bis zum waagrechten Teil der überstehenden Bodenplatte geführt bzw. der überstehende
Teil nicht bis zur Unterkante des Plattenrandes gedämmt.
Für den Pfuscher ist hier noch nichts verloren, denn Gerichtsgutachter versuchen mit fiktiven Berechnungen zu beweisen, dass hier keine Wärmebrücke vorläge. Selbst, wenn direkt hinter der Wand
der Fußbodenaufbau mit Fußboden-Warmwasserheizung einer Kellerwohnung anschließt.
In meiner Erfahrungswelt hat noch nie ein Gerichtsgutachter eine Wärmebrücke festgestellt. Wie denn auch, wenn ausschließlich fiktive Werte der Software zugrunde gelegt werden. Nach deren Meinung
schlagen solche aus der Luft gegriffenen Berechnungen sowohl Forderungen aus den Regelwerken als auch aus der vertraglichen Vereinbarung.
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Falsche Klebemethode in dem Bereich, wo die Perimeterdämmung auch als Sockeldämmung verwendet wird, sofern der Zulassungsbescheid des jeweiligen Herstellers dies zulässt.
Fast immer wird die im Perimeterbereich zulässige punktweise Verklebung auch im Sockelbereich fortgeführt. Dies ist falsch: Im Sockelbereich ist auf die Randwulst-Punkt-Methode
umzuschalten.
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Sinn und Ziel einer Perimeterdämmung ist es, die beheizten Teile eines Kellers so vor Wärmeverlust zu schützen, dass auf der Raumseite, z.B. auf der Putzoberfläche, kein schädliches Tauwasser
auftreten kann. Diese grundsätzliche bauphysikalische Notwendigkeit hat als Forderung ihren Niederschlag in der DIN 4108 gefunden. Außerdem soll sie ihren geplanten und berechneten Dämmbeitrag
dazu leisten, den Energieverlust des gesamten Gebäudes gemäß Energieeinsparverordnung zu begrenzen. Deshalb ist es wichtig, dass keine Dämmstoffe verwendet werden, die Wasser, z.B. auf kapillarem
Wege, aufnehmen oder durch Stauwasser hinterspült werden und dadurch ihren angenommenen Dämmwert verlieren.
PETER KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com
Stand 19.07.2022