Außenputz - Falsche Baugutachten


Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.

Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.

Mängel Außenputz

Außenputze, die direkt auf Mauerwerk aufgebracht werden, werden immer seltener. Heute werden mehr und mehr sogenannten Wärmedämm-Verbundsysteme vorgezogen, siehe dazu meine entsprechende Unterseite.

Fehlende Berücksichtigung der uneinheitlichen Untergründe bei der Ausführung des Außenputzes.
Uneinheitliche Untergründe innerhalb einer Fassadenfläche, z.B. Porenbeton unterbrochen von Betonstreifen, Deckenrand- und Sturzdämmplattenstreifen, breiten offenen Mörtelfugen oder von mit PUR-Ortschaum ausgefüllten Fugen, Holzwolle-Leichtbauplatten der Rollladenkästen, Stückelungen von verschiedenen Dämmstoffen, erfordern spezielle Maßnahmen.
Folge: Risse und Ablösungen.
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Risse in jeglicher Form.
Achtung:
Bei Gerichtssachverständigen besteht die Tendenz, Risse als unvermeidbar und üblich zu bewerten. Insbesondere Risse in Deckenauflagerbereichen. Dies ist selbstverständlich nicht nachvollziehbar: „Konstruktionsbedingte“ Risse resultieren aus Planungsfehlern, somit sind sie vermeidbar.
Einen Planungsfehler als Begründung für die Behauptung der Üblich- und Unvermeidbarkeit herzunehmen, ist paradox.
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Anputzen an Holzbauteile, wie Sparren-, Pfettenköpfe und Verschalungen an Traufen und Ortgängen, ohne Einlegen eines komprimierten Dichtbandes o.Ä. oder eines Trennstreifens mit abschließendem Kellenschnitt.
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Fehlende Putzabschlussprofile zu Metallverwahrungen bei Gaubenwangen, Flachdach-, Balkon, Terrassen-Wandanschlüssen.
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Fehlende Anputzleisten an Fenster- und Türrahmen.
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Fehlende Tropfkantenleisten bei überstehenden Bauteilen.
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Keine fach-, regel- und systemherstellergerechte Abdichtung von Trenn- und Setzungsfugen, zum Beispiel: Verwendung von PUR-Ortschaum als Hinterfüllung für die Dichtmasse; falsche Anpassung der Dimensionierung der Membran aus Dichtungsmasse an die vorgegebene Fugenbreite.
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Keine ausreichende Überputzung der Bordprofile der Fensterbänke im Laibungsbereich.
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Unsaubere und auffällige Übergänge der Putzleistungen je Gerüstlage. Das heißt, nach dem Abbau des Gerüstes können Verlauf und Höhe der einzelnen Gerüstlagen noch nachvollzogen werden bzw. wurden quasi „verewigt“. Dies trifft auch für das nachträgliche Verschließen von Gerüstverankerungen zu.
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Anwendung ungeeigneter Putzsorten im Sockelbereich. Hierzu zählen auch durch Spritzwasser belastete Bereiche, z.B. bei Balkonen, Dachterrassen, Vordächern usw.
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Der „ewige Streitfall“:
Der Außenputz ist das „Gesicht“ eines Gebäudes. Hier haben Besteller und Ausführender oft sehr unterschiedliche ästhetische Auffassungen. Handwerker unterschätzen oft das Prestigebedürfnis des Bestellers, insbesondere an den Schauseiten (Straßen-, Ladenlokal-, Eingangsseite).
Hier kann dem Besteller nur empfohlen werden, sich eine renommierte Handwerksfirma zu suchen, die Referenzobjekte vorweisen kann, und seine Vorstellungen ausdrücklich vertraglich zu vereinbaren. Der Handwerker ist gut beraten, wenn er dies von sich aus berücksichtigt, und dafür sorgt, dass die Ausführungen der Stürze nicht so krumm und die Unebenheiten auch ohne Streiflicht nicht von weitem schon auffällig sind.

Ein Außenputz muss rissefrei sein, um seine Funktion als Wetterschutz dauerhaft erfüllen zu können. Neben seiner gestalterischen Funktion, ist das sein eigentlicher Sinn. Seine Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen schlagregensicher und winddicht sein und bleiben. Dementsprechend müssen diese Details regelgerecht geplant und ausgeführt werden.

 

 

 PETER  KLENK                                 

Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com 

 

Stand 19.07.2022