Dachterrasse im gerichtlichen Beweisverfahren
Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen
Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:
Gefälle in der Unterkonstruktion.
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Stehendes Wasser auf der Dachabdichtung
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Gefälledämmung
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Einhaltung der erforderlichen Anschlusshöhen an Wände, Brüstung, Terrassentür-Schwelle und Dachrand (Attika).
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Anordnung der Entwässerungsmöglichkeiten.
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Notüberlauf (Speier).
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Gleit-, Trennschichten und Dränlagen unter Schutzestrichen bzw. Estrichen mit Fliesenbelag.
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Schutz der Abdichtung
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Ausbildung von Bewegungsfugen, insbesondere bei Anschlüssen an Nachbargebäude.
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Schutz gegen mechanische Beschädigungen im Bereich der Wand-, Brüstungs-. Tür- und Dachrandanschlusses = Schutz der Abdichtungsbahn, z.B. durch Blechverwahrung.
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Windsogsicherheit bei der Verwendung von Holzrosten
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Windsogsicherheit bei begrünten Dachteilen
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Detailausbildung im Bereich zur Rinne mit Geländerabschluss.
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Verarbeitung der Dachmaterialien, insbesondere der Dachabdichtungsbahnen.
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Verwendung von nicht ausreichend druckfesten Dämmmaterialien.
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Trittschalldämmung.
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Experimente mit multifunktionalen Wundermaterialien, z.B. mit Flüssigkunststoffen
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Beläge aus Holz, Lagerhölzer im stehendem Wasser und behindern die Entwässerung der Dachterrassenfläche
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Abstandhalter, z.B. Mörtelbatzen oder Stelzlager
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Holzschutz
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Kombination Dachterrasse mit begrüntem Dach
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Anschlusshöhe der Abdichtung an die Terrassentür bzw. an das Fenster-Tür-Element
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Die Bodenschwellen-Freiheit
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Loggien, Kombinationen Loggien/Terrassen und Loggien/Balkone.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das
Gutachten hinterfragt werden.
Siehe dazu meine Startseite.
PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
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Stand 20.07.2026