Sockelabdichtung im gerichtlichen Beweisverfahren
Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen
Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:
Bodenplatte bei nicht unterkellertem Wohnhaus
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Planung und Festlegung der Sockellinien.
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Mindesthöhe der Sockelabdichtung über Gelände oder Außenbelag
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Mindesttrockenschichtdicke der KMB-Beschichtung
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Mindestdicke des Auftrags der mineralischen Dichtungsschlämme
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Bei Wärmedämm-Verbundsystemen:
Spezielle Sockeldämmplatten;
spezielle Ausrüstung des Putzes im Sockelbereich gegen Wasser- und Stoßbelastungen;
Verwendung von PUR-Ortschaum;
zweilagige Ausführung des Sockelgrundputzes;
Dichtungsband zwischen Sockeldämmplatten und Sockelschiene.
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Abdichtung des Sockelputzes gegen Feuchteangriff aus dem Erdreich.
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Rinne vor der stufenlosen Eingangstür.
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Ausführung der Sockelabdichtung im Bereich der Haustür- und Terrassentür-Schwellen.
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Abdichtung an Kellerfenstern und Fensterbänken, die im Bereich des Abdichtungssockels angeordnet sind.
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Schutz gegen mechanische Einwirkungen aus dem Erdreich, z.B. Noppenbahn, oder gegen Stoßbelastungen, wenn Außenbeläge direkt an den Sockel anschließen.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das
Gutachten hinterfragt werden.
Siehe dazu meine Startseite.
PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
E-Mail: [email protected]
www.baukontrolle-klenk.de
Stand 20.07.2026