Bauprozess - Sockelabdichtung

Sockelabdichtung im gerichtlichen Beweisverfahren

Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:

Bodenplatte bei nicht unterkellertem Wohnhaus
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Planung und Festlegung der Sockellinien.
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Mindesthöhe der Sockelabdichtung über Gelände oder Außenbelag
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Mindesttrockenschichtdicke der KMB-Beschichtung
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Mindestdicke des Auftrags der mineralischen Dichtungsschlämme
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Bei Wärmedämm-Verbundsystemen:
Spezielle Sockeldämmplatten; 
spezielle Ausrüstung des Putzes im Sockelbereich gegen Wasser- und Stoßbelastungen;
Verwendung von PUR-Ortschaum;
zweilagige Ausführung des Sockelgrundputzes;
Dichtungsband zwischen Sockeldämmplatten und Sockelschiene.
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Abdichtung des Sockelputzes gegen Feuchteangriff aus dem Erdreich.
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Rinne vor der stufenlosen Eingangstür.
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Ausführung der Sockelabdichtung im Bereich der Haustür- und Terrassentür-Schwellen.
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Abdichtung an Kellerfenstern und Fensterbänken, die im Bereich des Abdichtungssockels angeordnet sind.
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Schutz gegen mechanische Einwirkungen aus dem Erdreich, z.B. Noppenbahn, oder gegen Stoßbelastungen, wenn Außenbeläge direkt an den Sockel anschließen.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. 
Siehe dazu meine Startseite.


PETER  KLENK                                 
Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: [email protected] 
www.baukontrolle-klenk.de

Stand 20.07.2026