Treppen und Treppenhaus im gerichtlichen
Beweisverfahren
Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:
Unterschiedliche Steigungsverhältnisse der Treppenläufe in einem Mehrfamilienhaus.
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Nichteinhaltung der Mindestforderung hinsichtlich der nutzbaren Treppenbreite in einem Mehrfamilienhaus.
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Trittschall-Entkoppelung der Treppenanlage im Mehrfamilienhaus.
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Unfallträchtige Verlängerung der gewendelten Treppenstufen in den Laibungsbereich bis zum angrenzenden Fenster.
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Anordnung des Treppenhausfensters im Bereich der halbgewendelten Holztreppe.
Reinigung des Fensters und die Bedienung des Rollladengurtes unterhalb der Treppenstufen
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Durchgangshöhe.
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Detailausbildungen an den Anschlüssen und Übergängen von Treppen aus Holz oder aus Holz-Stahl-Kombinationen an die Geschossdecke (An-, Austrittstufe).
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Planung der Systemgrenze Wärmeschutz im Bereich des offenen mit den Wohnräumen über einen Flur verbundenen Kellerabgangs.
Wärmeschutz- und Luftdichtheitsmaßnahmen zu den unbeheizten Kellerräumen und zur integrierten Garage.
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Bei Holztreppen: Klappernde Trittstufen, wackelnde, ungenügend befestigte Geländer.
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Geländerhöhe.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das
Gutachten hinterfragt werden.
Siehe dazu meine Startseite.
PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
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Fon 07222-967699
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Stand 20.07.2026