Bauprozess - Treppen, Treppenhaus

Treppen und Treppenhaus im gerichtlichen Beweisverfahren

Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:

Unterschiedliche Steigungsverhältnisse der Treppenläufe in einem Mehrfamilienhaus.
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Nichteinhaltung der Mindestforderung hinsichtlich der nutzbaren Treppenbreite in einem Mehrfamilienhaus.
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Trittschall-Entkoppelung der Treppenanlage im Mehrfamilienhaus.
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Unfallträchtige Verlängerung der gewendelten Treppenstufen in den Laibungsbereich bis zum angrenzenden Fenster.
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Anordnung des Treppenhausfensters im Bereich der halbgewendelten Holztreppe.
Reinigung des Fensters und die Bedienung des Rollladengurtes unterhalb der Treppenstufen
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Durchgangshöhe.
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Detailausbildungen an den Anschlüssen und Übergängen von Treppen aus Holz oder aus Holz-Stahl-Kombinationen an die Geschossdecke (An-, Austrittstufe).
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Planung der Systemgrenze Wärmeschutz im Bereich des offenen mit den Wohnräumen über einen Flur verbundenen Kellerabgangs.
Wärmeschutz- und Luftdichtheitsmaßnahmen zu den unbeheizten Kellerräumen und zur integrierten Garage.
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Bei Holztreppen: Klappernde Trittstufen, wackelnde, ungenügend befestigte Geländer.
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Geländerhöhe.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. 
Siehe dazu meine Startseite.


PETER  KLENK                                 
Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: [email protected] 
www.baukontrolle-klenk.de

Stand 20.07.2026