Blechbauteile im gerichtlichen Beweisverfahren.
Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen
Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:
Dehnungsausgleicher bei Mauerabdeckungen, Wandanschlussblechen und Gaubenbrüstungen.
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Verwendung einteiliger Bleche über Bewegungsfugen.
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Befestigungsabstände
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An- und Abschlüsse an aufgehende Wandteile.
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Stoßverbindungen
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Mindestabkanthöhen.
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Überstand über die Fassade bei Mauer- und Brüstungsabdeckungen.
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Kupferbleche
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Anschluss an den Außenputzes
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Ausbildung der Endstücke der Blechverwahrungen, wie Brüstungsabdeckungen, Wandanschlüsse, Randabschlüsse usw.
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Blechverwahrungen der Gaubenwangen.
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Anschluss Wandanschlussverwahrung an vorgehängte Rinne
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Anschluss des Endstücks der vorgehängten Rinne an den Außenputz.
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Elektrische Spannungsreihe
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Gefälle, Gefälleausrichtung der Mauer- und Brüstungsabdeckungen.
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Gefälle bei vorgehängten Regenrinnen.
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Hinterlüftung der Blechverkleidungen von Gauben.
Nachweis der Tauwasserfreiheit nach DIN 4108-3.
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Entstehen durch das
Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden.
Siehe dazu meine Startseite.
PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
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Stand 20.07.2026