Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) im gerichtlichen Beweisverfahren
Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen
Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:
Austrocknungsprobleme durch Ausführung der WDVS-Arbeiten vor den Estricharbeiten.
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Nachweis über den Verlauf der Systemgrenze Wärmeschutz gemäß Energieeinspar-Verordnung (grundlegende Aufgabe des Planers).
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Vorbereitung des Klebeuntergrundes
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Falsche Befestigungsart, z.B. nur Punktverklebung, statt Randwulst-Punkt-Verklebung.
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Überdeckung der Blendrahmen der Fenster durch die Dämmplatten.
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Einsatz von PUR-Ortschaum bei breiten Fugen zwischen den Dämmplatten -
Verzahnung an den Eckausbildungen.
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Wärmebrücken im Bereich der Rollladenkästen.
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Schlagregenschutz (z.B. Dichtungsbänder, Anputzleisten o.Ä.) zwischen Dämmplatten und angrenzenden Bauteilen, wie Verkleidung der Dachüberstände, Fensterbänke usw.
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Lage der Dichtungsbänder.
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Sockeldämmung bzw. Verwendung falscher Dämmplatten für die im Sockelbereich zu erwartenden Belastungen, z.B. durch Niederschläge, Spritzwasser.
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Schutz gegen Niederschläge bei zu langer Standzeit, z.B. der noch unbeschichteten Dämmplatten.
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Verzicht auf das Abschleifen offensichtlich angewitterter Oberflächen (Vergilbung) vor dem Auftrag der Beschichtung.
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Verzicht auf das Abschleifen, Begradigen überstehender Dämmplattenkanten vor dem Auftrag der Beschichtung.
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Montage der Fensterbänke nach den WDVS-Leistungen.
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Überdeckung der Bordprofile (seitliche Aufkantungen) der Fensterbänke durch Laibungsdämmung und Putz.
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Halterungen bei breiten Fensterbänken, insbesondere bei Sohlbänken an Terrassentüren.
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Verzicht auf Trittschutz, z.B. unter Sohlbänken der Terrassentüren
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Abdichtung von Trennfugen zu Nachbargebäuden.
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Verwendung von Fensterbänken ohne Ausdehnungsmöglichkeit im Bereich der Bordprofile (einteilige Fensterbänke).
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Brandschutzmaßnahmen, Brandriegel über Öffnungen, zu direkt anschließenden Nachbargebäuden usw.
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Anordnung des Gewebes in der Beschichtung (Unterputz).
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Dicke der Plattenbeschichtung (Unter- und Oberputz).
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Schutz gegen Niederschläge bei Durchdringungen, wie Wasserzapfstellen, Außensteckdosen, Lampenhalterungen, Halterungen für Außenabgasanlagen, Vordächer und sonstige Überdachungen, Geländer,
Ventilatoren usw.
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Sockeldämmung und besondere Ausrüstung der Beschichtung gegen Spritzwasser in den Anschlussbereichen zur angebauten Garage, Balkon, Terrasse, Außentreppe usw.
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Besondere Ausrüstung der Beschichtung im Sockelbereich gegen Spritzwasser, Einführung ohne Unterbrechung der in der Fassadenfläche verwendete Beschichtung in das Erdreich geführt.
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Besondere Abdichtung des Sockelputzes gegen die Feuchteeinwirkungen aus dem Erdreich.
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Sichtbares Gewebe der Beschichtung im unteren Sockelabschluss zum Erdreich.
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Führung des Sockelputzes in das Erdreich.
Insbesondere bei Häusern, die lediglich auf einer Bodenplatte stehen, also nicht unterkellert sind.
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Planung der oberen und unteren Sockellinien einschließlich des Anschlusses der begeh- und befahrbaren Beläge an das Gebäude und deren Oberflächen-Entwässerung. Sockelgestaltung.
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Aussparung der Schwellenbereiche bei Terrassen- und Eingangstüren
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Noppenbahn o.Ä. als Schutz gegen mechanische Einwirkungen aus dem Erdreich oder Außenbelägen.
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Risse, Ablösungen der Beschichtung, offenes Gewebe, Eindringen von Niederschlagswasser.
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Festigkeit der Beschichtung.
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Risse zu angrenzenden Holzbauteilen, wie Sparrenköpfen.
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Diagonalbewehrung an den Öffnungsecken der Fenster und Türen.
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Ausführung der Dämmplattenstöße an den Öffnungsecken der Fenster und Türen.
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Detailausbildungen, z.B. zu Metallanschlüssen, Trittschutzblechen, Anschlussblechen bei Gaubenwangen, Flachdachbereichen usw.
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Verfaltungen der Beschichtung und großflächige, blasenförmige Ablösungen.
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Putzkantenprofile bzw. Tropfkantenprofile.
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Abgrenzung der Schlussbeschichtung zu angrenzenden Bauteilen, zum Sockelbereich, bei Farbübergängen usw.
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Brandbarrieren, Brandriegel.
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Verlegung von Versorgungsleitungen in das WDVS, z. B. an den Giebeln von Altbauten.
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Nachweis der Systemgeschlossenheit.
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Nichteinhaltung der Vorschriften gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung des jeweiligen Herstellers.
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Kontrolle bzw. Überwachung, Protokollierung und Dokumentation der Arbeiten durch den Architekten/Bauleiter und durch den Verantwortlichen auf Seiten der Ausführenden.
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Rückbau und Entsorgung von Wärmedämm-Verbundschichten.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das
Gutachten hinterfragt werden.
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PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
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Stand 20.07.2026