Trockenbau im gerichtlichen Beweisverfahren
Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:
Trennung bzw. Fugenausbildung der Gipskarton-Bauplatten der Dachschrägenverkleidung zu starren Bauteilen, wie Giebelwände, Trennwände, gemauerte Kniestöcke (Drempel).
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Befestigung der Gastherme am Ständerwerk einer Trockenbauwand.
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Befestigung des Ständerwerks der Trockenbauwand im Bereich der Kehlbalkendecke.
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Befestigung des Ständerwerks in den Anschlussbereichen zu Dachschrägen und Abseiten bzw. Kniestöcken ohne Wechselausbildung zwischen den Sparren.
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Befestigung des Ständerwerks auf dem Heizestrich.
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Verlegung der Dämmung zwischen den Kehlbalken und Sparren.
Stückelungen, Verlegung der Matten senkrecht zur Faserrichtung
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Ungedämmte Stahlträger im Bereich der Kehlbalkendecke.
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Durchführen des Ständerwerks durch die Kehlbalkendecke, so dass deren Verlauf der Wände im Dachboden sichtbar ist. Unterbrechung der Systemgrenzen Wärmeschutz und Luftdichtheit.
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Verwendung ungeeigneter Gipskarton-Bauplatten im Bereich des Bades und sonstiger Feuchträume.
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Unzureichende Anpassung der Beplankung bei Vorwand-Installationskästen an die Durchführungen für Armaturen, Zu- und Ableitungen. Meistens einhergehend mit fehlenden Abdichtungen für diese
Durchführungen im Bereich der Beplankung. Maßnahmen gegen Schallübertragungen sind unzureichend oder fehlen gänzlich, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das
Gutachten hinterfragt werden.
Siehe dazu meine Startseite.
PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
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Stand 20.07.2026