Bauprozess - Türen

Türen im gerichtlichen Beweisverfahren

Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:

Innentüren:

Bauchige, nach innen gebogene Zargen.
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Durch Kleberreste und Ortschaum verschmutzte Holzteile.
Risse, Kratzer und Verfärbungen der Holzoberflächen.
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Verzogene Blendrahmen der Holzzarge.
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Befestigung der Blendrahmen der Holzzargen
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Furnierkanten und –ecken der Holzzargen
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Gehrungsschnitte an den Ecken des Blendrahmens
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Nicht furnierte Kanten.
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Türblattdichtungen.
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Türblätter sind verzogen und schließen nicht gleichmäßig an die Zargen an.
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Blendleisten der Holzzargen sind höhengleich mit dem Innenputz, d.h. die Zarge ist in der Breite zu klein.

Außentüren:

Luftdichtheit der inneren Gebäudehülle
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Sonstige Türen, die Teile der Systemgrenze Luftdichtheit sind, insbesondere Türen zu Garagen, die in das Wohnhaus integriert sind und vom Innern des Hauses betreten werden.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. 
Siehe dazu meine Startseite.


PETER  KLENK                                 
Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: [email protected] 
www.baukontrolle-klenk.de

Stand 20.07.2026