Innenputz im gerichtlichen Beweisverfahren
Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen
Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:
Dokumentation der Prüfung des vorgefundenen Putzgrundes.
Arbeitsprobe (Muster) zur Demonstration des angestrebten Werkerfolgs
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Nachweis der Verwendbarkeit des eingesetzten Bauprodukts gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg § 17 ff.
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Absanden der Oberfläche mit einhergehender eingeschränkter Haftzugfestigkeit
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Ausführung einer nicht vereinbarten stofflichen und technischen Beschaffenheit
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Risse über Türstürzen, zu Einbau-Rollladenkästen, im Auflagerbereich von Stahlbetondecken, am Übergang des gemauerten Kniestockbereichs zu Giebel- und Zwischenwänden.
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Ausbildung eines luftdichten Anschlusses zwischen Fensterrahmen (Blendrahmen) und Laibungsmauerwerk
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Putzträger im Anschlussbereich an die Dampf-/Luftsperre im DG.
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Überputzung der Anschlussbereiche, welche der luftdichten inneren Gebäudehülle zuzurechnen sind,
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Überputzen von PUR-Ortschaum-Bereichen ohne die Verwendung von Putzträgern.
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Entfernung der Putzschienenstege der Aluminiumschienen eines Einbau-Rollladenkastens im Bereich der Auflager.
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Vorbehandlung der zementgebundenen Holzwolle-Leichtbauplatten der Einbau-Rollladenkästen, obwohl ausdrückliche Forderung des Herstellers.
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Großflächige Ablösungen zwischen Untergrund und Gesamtputz und/oder zwischen Ober- und Unterputz.
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Verwendung von Gipsputz auf Betonteile ohne vorherigen Neutralisationsanstrich zur Unterbindung schädlicher Wechselwirkungen.
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Einsatz eines Gewebeträgers bei der Überputzung von in der Zwischenwand integrierten Stahlstützen.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das
Gutachten hinterfragt werden.
Siehe dazu meine Startseite.
PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
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Stand 20.07.2026