Entwässerung, Dränanlage, Abwasser im gerichtlichen Beweisverfahren
Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:
Dränanlage (landläufig auch „Drainage“ genannt
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Dränrohre, z.B. „Schlangenware“ statt „Stangenware“.
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Kontrolle- und Spüleinrichtungen.
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Sicker- und Filterschichten.
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Prüfung der Funktionsfähigkeit
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Sickerschacht, Rigole, Zisterne
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Abstand über dem höchsten Grundwasserspiegel (HGW)
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Anschluss der Dränleitung an das öffentliche Abwassernetz.
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Regen- und Abwasserleitungen im Erdreich
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Verlegung der Rohrleitung im nicht frostsicheren Bereich.
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Befestigung der Fallrohre, insbesondere an Fassaden mit Wärmedämm-Verbundsystem.
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Standrohre oder die Verwendung von ungeeignetem Rohrmaterial als Standrohre.
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Ausstattung des Standrohres für die Reinigung und Wartung.
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Fehlende Kappe am Übergang vom Fallrohr zum Standrohr.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das
Gutachten hinterfragt werden.
Siehe dazu meine Startseite.
PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
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Stand 20.07.2026