Türen im gerichtlichen Beweisverfahren
Fehlerhafte
Beurteilungen in gerichtlichen Beweisverfahren zu folgenden
Problembereichen:
Innentüren:
Bauchige, nach innen gebogene Zargen.
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Durch Kleberreste und Ortschaum verschmutzte Holzteile.
Risse, Kratzer und Verfärbungen der Holzoberflächen.
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Verzogene Blendrahmen der Holzzarge.
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Befestigung der Blendrahmen der Holzzargen
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Furnierkanten und –ecken der Holzzargen
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Gehrungsschnitte an den Ecken des Blendrahmens
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Nicht furnierte Kanten.
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Türblattdichtungen.
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Türblätter sind verzogen und schließen nicht gleichmäßig an die Zargen an.
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Blendleisten der Holzzargen sind höhengleich mit dem Innenputz, d.h. die Zarge ist in der Breite zu klein.
Außentüren:
Luftdichtheit der inneren Gebäudehülle
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Sonstige Türen, die Teile der Systemgrenze Luftdichtheit sind, insbesondere Türen zu Garagen, die in das Wohnhaus integriert sind und vom Innern des Hauses betreten werden.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das
Gutachten hinterfragt werden.
Siehe dazu meine Startseite.
PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
E-Mail: [email protected]
www.baukontrolle-klenk.de
Stand 20.07.2026