Perimeterdämmung im gerichtlichen
Beweisverfahren
Fehlerhafte Beurteilungen in gerichtlichen Beweisverfahren zu folgenden Problembereichen:
Rahmenbedingungen für den Einbau von Perimeter-Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol gemäß dem Zulassungsbescheid des jeweiligen Herstellers, Boden- und Wasserverhältnisse.
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Berechnung der Transmissionswärmeverluste laut Energieeinsparverordnung.
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Gesamtberechnung des Energiebedarfs des Gebäudes.
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Mindestwärmeschutz im Bereich des abgedichteten und beheizten Kellers.
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Gültige allgemeine bauaufsichtliche
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Dränrohrleitung
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Einbau der Noppenbahnen.
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Ausfüllung breiter Plattenfugen mit PUR-Ortschaum.
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Ausführung der Dämmung am Fußpunkt Kellerwand zur überstehenden Bodenplatte.
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Klebemethode in dem Bereich, wo die Perimeterdämmung auch als Sockeldämmung verwendet wird, sofern der Zulassungsbescheid des jeweiligen Herstellers dies zulässt.
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Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das
Gutachten hinterfragt werden.
Siehe dazu meine Startseite.
PETER
KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
E-Mail: [email protected]
www.baukontrolle-klenk.de
Stand 20.07.2026